Fragen und Antworten
Wer darf Logopädie verordnen?
Die logopädische Therapie muss von einem Arzt verordnet werden und ist Teil der medizinischen Grundversorgung.
Eine Verordnung bekommen Sie von Ihrem Haus- oder Kinderarzt, HNO-Arzt oder Neurologen – Muster 14
bzw. von Ihrem Zahnarzt oder Kieferorthopäden – Muster 16
Wie lange ist eine Verordnung gültig?
Die logopädische Vorstellung sollte innerhalb 14 Tage nach Ausstellungsdatum erfolgen, sonst verliert die Verordnung ihre Gültigkeit.
Muss ich eine Zuzahlung leisten?
Die Behandlung von Kindern übernimmt vollständig die Krankenkasse. Erwachsene Patienten tragen den gesetzlichen Eigenanteil selbst, soweit sie nicht befreit sind. Den Rest übernimmt die Krankenkasse.
Wie lange dauert eine Behandlung?
Die Behandlungsdauer legt der verordnende Arzt fest: 30, 45 oder 60 Minuten bei einer Frequenz von 1-2 Sitzungen wöchentlich.
Wie viele Verordnungen sind notwendig?
Abhängig von der Diagnose zwischen zwei und sechs Verordnungen pro Behandlungsfall.
Wo kann ich parken?
Bei uns parken Sie kostenlos an der Straße unmittelbar vor der Praxis.
In welche Sprachen wird behandelt?
Deutsch, Slowakisch, Tschechisch, Englisch
Sie finden keine Antwort?
Schreiben Sie eine E-Mail mit dem untenstehenden Formular oder rufen Sie uns an unter 0 99 31 / 91 25 55.
Wir helfen Ihnen gerne.