Fragen und Antworten

Die logopädische Therapie muss von einem Arzt verordnet werden und ist Teil der medizinischen Grundversorgung.
Eine Verordnung bekommen Sie von Ihrem Haus- oder Kinderarzt, HNO-Arzt oder Neurologen – Muster 14
bzw. von Ihrem Zahnarzt oder Kieferorthopäden – Muster 16

Die logopädische Vorstellung sollte innerhalb 14 Tage nach Ausstellungsdatum erfolgen, sonst verliert die Verordnung ihre Gültigkeit.

Die Behandlung von Kindern übernimmt vollständig die Krankenkasse. Erwachsene Patienten tragen den gesetzlichen Eigenanteil selbst, soweit sie nicht befreit sind. Den Rest übernimmt die Krankenkasse.

Die Behandlungsdauer legt der verordnende Arzt fest: 30, 45 oder 60 Minuten bei einer Frequenz von 1-2 Sitzungen wöchentlich.

Abhängig von der Diagnose zwischen zwei und sechs Verordnungen pro Behandlungsfall.

Bei uns parken Sie kostenlos an der Straße unmittelbar vor der Praxis.

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